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Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 3/2009

Sehr spät, zu wenig

Bahnreisende haben ab Juli endlich mehr Rechte – doch das Gesetz bleibt hinter den Forderungen des VCD zurück.

Foto: DB AG/Max LautenschlägerWer mit einer Stunde Verspätung im ­Zielbahnhof ankommt, kriegt künftig Geld ­zurück.

Fast zwei Jahre später als angekündigt bekommen Bahnkunden ab Juli mehr Rechte. Der Bundesrat hat das Fahrgastrechtegesetz am 15. Mai dieses Jahres durchgewunken – nachdem das Bundesjustizministerium sein erstes Eckpunktepapier bereits im September 2007 veröffentlicht hatte. Damals hieß es, ein entsprechendes Gesetz solle schnell verabschiedet werden – und damit lange bevor im Dezember 2009 eine EU-weit verbindliche Verordnung über Fahrgastrechte im Bahnverkehr in Kraft tritt.

Hauptgrund für das lange Gesetzgebungsverfahren war ein Streit zwischen Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer plädierte für großzügigere Erstattungsregelungen bei Verspätungen, als Justizministerin Brigitte Zypries sie schließlich durchsetzte.

VCD-Bahnreferentin Heidi Tischmann zeigt sich denn auch nicht zufrieden mit dem Fahrgastrechtegesetz in seiner aktuellen Form. „Zwar begrüßen wir es, dass Fahrgäste bei Verspätung oder Zugausfall endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung haben oder in einen höherwertigen Zug steigen dürfen“, sagt sie. „Dafür kämpft der VCD seit vielen Jahren. Reisende müssten jedoch schon bei einer halben Stunde Verspätung Geld zurückbekommen.“ Andere EU-Staaten wie Frankreich, Spanien, Schweden oder Finnland hätten diese 30-Minuten-Regelung bereits.

Außerdem kritisiert die Bahnreferentin, dass Fahrgäste ihr Ticket erst ab einem Preis von 16 Euro anteilig erstattet kriegen: „Diese Bagatellgrenze schließt die meisten Nahverkehrskunden aus.“ Reisende im Fernverkehr wiederum gehen beim Recht zur Nutzung eines anderen Verkehrsmittels leer aus. Weder bekommen sie nachts ein Taxi bezahlt, wenn sie ihr Ziel mit der Bahn nicht mehr erreichen, noch dürfen sie in einen anderen ICE, EC oder IC steigen, wenn sie ein Ticket mit Zugbindung gekauft haben. „Das Fahrgastrechtegesetz ist handwerklich schlecht und lässt viele Fragen offen“, sagt Heidi Tischmann. „In der Praxis wird sich zeigen, wie viel es wert ist.“

Als großen Erfolg bewertet es der VCD, dass das Gesetz eine außergerichtliche Schlichtung in Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen festschreibt. Seit fast fünf Jahren betreibt der VCD die von den Verkehrsunternehmen unabhängige Schlichtungsstelle Mobilität, die vom Verbraucherschutzministerium finanziert wird. In ihrer jetzigen Form werde es die Schlichtungsstelle nicht mehr geben, wenn die Förderung nach November 2009 auslaufe, so Tischmann. Wie die Schlichtung aussehen soll, ist noch offen. Heidi Tischmann plädiert dafür, sie beim VCD zu belassen: „Hier sind alle Voraussetzungen bereits vorhanden: Die Schlichtungsstelle ist von der EU anerkannt und hat gute Kontakte zu Unternehmen und Verbrauchern.“

Kirsten Lange

Die Fahrgastrechte im Überblick

  • Erreichen Bahnreisende ihr Ziel eine Stunde später als geplant, bekommen sie ein Viertel des Ticketpreises zurück, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent.
  • Wegen der Bagatellgrenze von vier Euro gibt es erst ab einem Fahrpreis von 16 Euro Geld zurück.
  • Im Nahverkehr dürfen Bahnkunden in einen ICE, IC oder EC umsteigen, wenn für ihren Zug eine Verspätung von 20 Minuten angekündigt ist. Für Fahrgäste mit Schönes-Wochenende-Ticket oder für Fernverkehrsreisende mit Zugbindung gilt das nicht.
  • Erreichen Reisende im Nahverkehr nachts ihr Ziel nicht mehr, weil der Zug ausgefallen ist oder Verspätung hat, bekommen sie Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro erstattet.

fairkehr 5/2023