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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 3/2009

Melde den Blitzer

Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen für Autofahrer werden im Radio gesendet. Die rechtlichen Grundlagen solcher Ansagen sind zweifelhaft und ihre Wirkung ist umstritten.

Foto: JokerMehr als 4000 Unfalltote gehen jährlich vor allem auf das Konto von „Rasen, Drängeln, Alkohol“. Diese Erkenntnis kommt jedoch nicht am Gasfuß an. Viele Autofahrer halten Geschwindigkeitsbeschränkungen für Empfehlungen an Fahranfänger.

Geblitzt wird in Offenburg in der Ortenbergstraße stadtauswärts, auf der A5 Richtung Basel kurz nach Baden-Baden im 120er-Bereich“: Der Sender »Hitradio Ohr« aus Offenburg will Hörer ködern. Bei Radio Sauerland ist die Hotline für Blitzermelder sogar eine kostenlose 0800-Nummer: „Melden Sie uns Staus und Blitzer gebührenfrei! Als Blitzermelder sorgen Sie für Sicherheit auf den Straßen der Region.“

Sorgen solche Warnungen tatsächlich für Verkehrssicherheit? Vor allem: Sind solche Blitzermeldungen im Radio überhaupt erlaubt? Das Bundesinnenministerium erklärte sich auf Nachfrage als nicht zuständig. Solche Meldungen zu regeln sei Ländersache. Die Landesinnenministerkonferenz sah sich mit der Frage überfordert. Erst das sukzessive Bearbeiten der Pressestellen der Länder-Innenministerien, der Polizeibehörden und der Radiosender brachte Erkenntnisse.

Beim Norddeutschen Rundfunk, NDR, in Hamburg ist man davon überzeugt, dass die Meldungen verboten sind, und daran halte man sich. „So ein Verbot war tatsächlich mal in der Diskussion“, sagt Ralf Kunz von der Polizei Hamburg, es wurde jedoch nicht vollzogen „und es hat ja auch einen präventiven Charakter.“ Die privaten Sender bauen auf die Blitzermeldungen, die öffentlich-rechtlichen Sender in den alten Bundesländern verzichten, in den neuen hat man sich durchweg den privaten Sendern angeglichen.

Präventive Wirkung zweifelhaft

Marion Henkel aus dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen bestätigt das Fehlen einer Regelung, Privatsender würden allerorten warnen. „Wir denken aber, dass in diesen Bereichen langsamer gefahren wird“, sagt die Pressesprecherin. Untersuchungen darüber gibt es allerdings keine. „Wir setzen auf den Abschreckungseffekt. Wir haben eine Vereinbarung mit den Sendern, dass gesendet werden darf. Es darf jedoch nicht der genaue Ort genannt werden“, erklärt Holger Blank, Pressesprecher im bayerischen Innenministerium. „Wir begrüßen den präventiven Ansatz der allgemein gehaltenen Ansagen, die bei uns die Polizeibehörden den Medien offiziell zur Verfügung stellen“, sagt auch Geert Piorkowski vom Innenministerium Brandenburg. Gegen den vermeintlichen Service scheint kein Kraut gewachsen. Rainer Paetsch sieht sein Polizeipräsidium in Berlin durch das Grundgesetz ausgebremst: „Wegen der Hochwertigkeit der Rundfunkfreiheit haben wir keine Handhabe, gegen Blitzerwarnungen im Radio vorzugehen.“ Zwar habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Praxis stets öffentlich missbilligt, eine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen, bestehe aber nicht. Immerhin: Blitzerwarnungen dürfen nicht mehr wie Verkehrsnachrichten als RDS (Radio Data System) mit automatischer Lautstellung gesendet werden.

Wer es bislang für logisch hielt, dass Geschwindigkeitskontrollen nur sinnvoll sind, wenn niemand weiß, wann und wo kontrolliert wird, muss sich in die Logik der Blitzerwarner erst hineindenken: Da ist zunächst von der Rundfunkfreiheit die Rede. Im Vordergrund steht aber der Wunsch, „Abzocker“ und „Raubrittertum“ auszutricksen.

Navigationsgeräte warnen

Erwartungsgemäß war auch der Aufschrei gegen die Methode „Section Control“ sehr groß. Bei diesem in Österreich und den Niederlanden bereits praktizierten Verfahren werden alle Autokennzeichen zu Beginn und am Ende einer längeren Messstrecke erfasst. Wer den zweiten Kontrollpunkt zu früh erreicht, muss zu schnell gefahren sein, alle anderen Daten werden verworfen. Die Kritiker argumentieren mit dem möglichen Datenmissbrauch, machen sich jedoch öffentlich zum Anwalt der Raser. Die Zahl der Autofahrer, die Geschwindigkeitskontrollen für Gängelei halten, ist immens: Im Internet wollen sie ihre Wut loswerden. Auf www.radarfalle.de existieren 14.000 Themen in der Rubrik „Geschwindigkeitskontrolle“ – mit 140.000 Antworten.

Früher beschafften sich notorische Raser Radarwarngeräte, heute gelingt die Radarausbremsung mit handelsüblichen Navigationsgeräten. Ein paar Klicks beim Herunterladen der als PoI (Points of Interest) getarnten Blitzerstandorte stellen für die meisten Anwender nur eine geringe Hürde dar. Zumal das Heraussuchen der Blitzer vollkommen legal ist – solange man es zu Hause macht. Dass bei gelegentlichen Kontrollen von Autos Navigationsgeräte untersucht werden, ob „versehentlich“ diese Funktion noch angeschaltet war, ist eher unwahrscheinlich. Bei einigen Geräten können Autofahrer sogar während der Fahrt Radarstellen melden, die über das UMTS-Netz an alle angemeldeten Nutzer weitergeleitet werden. Auf einer der Seiten, von der man die Daten herunterladen kann, steht: „Eines der meistverkauften PDA-Navis. Mit unseren Blitzerdaten macht das Autofahren quer durch Europa erst so richtig Spaß.“

Der VCD verurteilt die Blitzermeldungen. „Rasende Autofahrer, die sich nur noch auf Navi- oder Radiowarnungen vor Blitzern verlassen, gefährden auf unverantwortliche Weise das Leben von Menschen auf den Straßen, und womöglich ihr eigenes. Deshalb fordern wir die Radiosender mit Blitzermeldungen auf, das leichtsinnige Gefährden von Menschen nicht auch noch zu unterstützen“, sagt VCD-Vorsitzender Michael Gehrmann.    

 Nils Theurer

fairkehr 5/2023