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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 4/2017

Knigge für selbstfahrende Autos

Deutschland hat Ethik-Regeln für autonome Fahrzeuge aufgestellt.

Foto: Goldcastle7/istockphoto.comWie sollen sich automatisierte Fahrzeuge in Gefahrensituationen verhalten und was muss der Mensch weiterhin leisten? Eine Ethik-Kommission hat das geklärt.

Am 20. Juni hat die Ethik-­Kom­mission „Automatisiertes und Vernetztes Fahren“ ihren Bericht vorgelegt. Das Bundesverkehrsministerium hatte das Gremium ins Leben gerufen, um Leitlinien für die Programmierung von selbstfahrenden Autos zu entwickeln. Das Verkehrsministerium ließ auf Nachfrage der fairkehr offen, wann und ob die Leitlinie in das im Mai 2017 verabschiedete Gesetz zum automatisierten Fahren einfließen wird. Die Ethik-Kommission habe höhere Automatisierungsstufen in den Blick genommen, die heute noch nicht im Realverkehr unterwegs seien, so ein Ministeriumssprecher.

Die Kommission um den ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio hat insgesamt 20 Thesen aufgestellt. Danach ist das automatisierte und vernetzte Fahren ethisch geboten, wenn die Technik weniger Unfälle verursacht als menschliche Fahrer. Die Hersteller sollen die Autos so programmieren, dass sie in Gefahrensituationen immer zuerst Menschenleben schützen, statt Sachschäden zu vermeiden oder das Leben von Tieren zu schonen. Wenn ein Unfall unausweichlich ist, darf der Computer nicht anhand von Alter, Geschlecht, körperlicher oder geistiger Konstitution der potenziellen Opfer entscheiden, wen das Auto rammt. In jeder Situation muss für die Person auf dem Fahrersitz erkennbar sein, welche Aufgaben sie selbst erledigen soll und welche Aufgaben die Maschine übernimmt. Der Computer dokumentiert, wer auf dem Fahrersitz Platz nimmt, um bei Unfällen die Frage der Haftung klären zu können. Davon abgesehen entscheidet der Fahrer selbst, ob er seine Daten weitergeben will und wofür diese verwendet werden dürfen.

Zu einigen Punkten hat sich die Ethik-Kommission noch kein abschließendes Urteil gebildet. So ist die Frage offen, ob der Computer bevorzugt das Leben der Menschen im Auto schützen darf. Schließlich könnte das Auto dazu gezwungen sein, stattdessen einen Fußgänger oder Radfahrer anzufahren.

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