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Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Titel 2/2017

Arbeitnehmer zahlen ihr Dienstfahrrad selbst

Gewerkschaften, Arbeitgeber und Verbände streiten über die Einführung von Dienstfahrrädern. Die Gewerkschaften gelten als Bremser. Ein Interview mit Verdi-Pressesprecher Jan Jurczyk.

Foto: Marcus GlogerNicht alle Mitarbeiter der Firma Dialogika haben ein Dienstrad. Viele kommen mit ihren privaten Fahrrädern zur Arbeit.

fairkehr: Ist Verdi gegen das Dienstfahrrad?
Jan Jurczyk: Nein, wir sind überhaupt nicht gegen vom Arbeitgeber bereitgestellte Dienstfahrräder oder die Ausweitung des sogenannten Dienstwagenprivilegs auf Fahrräder. Wir wenden uns dagegen, dass Arbeitgeber Fahrräder zur privaten Nutzung einführen und die Arbeitnehmer dafür bezahlen lassen.

Können Sie das erklären?
Bei diesen Dienstfahrrädern gibt es ein Finanzierungsmodell, bei dem Dienstwagenprivileg und Entgeltumwandlung kombiniert werden. Bei der Entgeltumwandlung wird die Leasingrate für das Fahrrad vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen – er zahlt das Fahrrad also selbst. Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil des Lohns entfallen. Dadurch wird das Leasing für beide Seiten günstig. Das gesparte Geld fehlt dann in der Staats- und in der Rentenkasse. Der Nettolohn und der Rentenanspruch des Arbeitnehmers sinken.

Der Arbeitnehmer entscheidet sich bewusst dafür, auf ein paar Euro Rente im Monat zu verzichten. Dafür bekommt er ein günstiges Fahrrad, mit dem er Spritkosten sparen kann. Was soll daran schlecht sein?
Wer ein Dienstfahrrad in Anspruch nimmt, lässt es sich von Arbeitnehmern subventionieren, die keines haben können oder wollen.

Foto: VerdiJan Jurczyk ist einer der Pressesprecher bei Verdi.

Subventionierung, inwiefern?
Wer kein Dienstfahrrad hat, ist von der schlechteren finanziellen Ausstattung der gesetzlichen Rentenversicherung genauso betroffen wie jemand, der sich ein Dienstfahrrad leistet. Dadurch finanziert er den geldwerten Vorteil des anderen indirekt mit. Geld für die Radverkehrsförderung mittelbar aus der Steuer- oder Rentenkasse zu nehmen, halten wir für systemwidrig. Wir haben sehr häufig mit Berufsgruppen zu tun, für die die Anschaffung eines teureren Elektrofahrrads aufgrund ihrer niedrigen Einkünfte nicht in Frage kommen. Die sind die Leidtragenden.

Macht Verdi einen Unterschied zwischen dem Dienstfahrrad und dem Dienstwagen?
Nein. Wir sind lediglich gegen die Entgeltumwandlung und die ist beim Dienstwagen nicht üblich.

Ist eine Dienstrad-Regelung ohne Entgeltumwandlung denkbar?
Ja. Der Arbeitgeber kann die Fahrräder anschaffen und den Beschäftigten unter Rückgriff auf die Ein-Prozent-Regelung zur Verfügung stellen.

Es gibt Kommunen, die das Dienstfahrrad gerne einführen würden, aber sich von den Gewerkschaften dabei gehindert sehen.
Niemand hindert die Kommunen daran, Fahrräder anzuschaffen und sie ihren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen sagen: Wir wollen zwar das Dienstfahrrad, aber wir wollen nicht dafür bezahlen, und wenn nicht die Beschäftigten selbst dafür bezahlen, dann sind eben die Gewerkschaften daran schuld. Das ist eine Ausrede.

Laut VCD und Leasingunternehmen hat das Fahrrad einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, weil Radfahrer seltener krank sind und weil sie weniger Umweltschäden verursachen. Sie sind der Meinung, dass positive Effekte überwiegen.
Die Anfragen von Vereinen und Unternehmensberatungsfirmen, die sich rund um das Thema Fahrrad bewegen, nehmen zu. Also weniger die Nachfrage unserer Mitglieder als vielmehr der Lobby, die ein nachvollziehbares wirtschaftliches Eigeninteresse daran hat, an dem Verteilungskuchen zu partizipieren, der Jahr für Jahr im öffentlichen Dienst verhandelt wird. An der Stelle sagen wir: Das geht nicht.

Besteht für Verdi die Gefahr, Mitgliedern gegenüber, die ein Diensfahrrad haben wollen, als Blockierer dazustehen?
Nein, das ich glaube nicht. Wir sind in erster Linie für die wirtschaftliche und soziale Absicherung unserer Mitglieder zuständig. Verdi will für die Mitglieder nicht regeln, mit welchen Verkehrsmitteln sie zur Arbeit kommen. Für das Thema Dienstfahrrad sind andere Organisationen die richtigen Adressaten, beispielsweise der VCD.

Interview: Benjamin Kühne

Dienstwagenprivileg

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung zur Verfügung stellt, haben einen geldwerten Vorteil. Dieser ist gesetzlich auf ein Prozent des Listenpreises des Autos festgelegt und muss von den Arbeitnehmern versteuert werden. Das Prinzip wird auch 1-Prozent-Regelung genannt. Wer einen VW-Passat gestellt bekommt, der 36000 Euro kostet, muss so Steuern zahlen, als ob er 360 Euro mehr verdienen würde. Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Hier wird es oft mit der Entgeldumwandlung verknüpft.

fairkehr 5/2023