Politik 5/04InterviewStandhaft bleibenDas Bundesumweltministerium hat den Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz vorgelegt. Im Kabinett ist es noch sehr umstritten. Uwe Lahl, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, nimmt Stellung.
fairkehr: Wird der Flugverkehr durch das neue Gesetz leiser? Lahl: Ja, weil die Werte, die in dem Gesetz stehen, die weiteren Diskussionen und Entscheidungen zum Fluglärmschutz prägen werden. Bereits der Referentenentwurf hat dazu geführt, dass die Anforderungen an den Lärmschutz um Flughäfen höher geschraubt wurden. fairkehr: Was haben denn die Fluglärmbelästigten konkret vom neuen Gesetz? Lahl: Der passive Lärmschutz wird verbessert, das heißt also, Lärmschutzfenster und andere Schallschutzmaßnahmen werden finanziert. Im Fall von Neu- und Ausbaumaßnahmen wird für eine Beeinträchtigung im Außenwohnbereich Entschädigung gezahlt, immer wenn definierte Grenzwerte überschritten sind. Zum Zweiten findet eine verbesserte Steuerung der Bautätigkeit im Umfeld von Flughäfen statt. Also Bauverbote und keine Ausweisung von neuen Wohngebieten um Flughäfen. fairkehr: Die Flugverkehrswirtschaft empfindet die anfallenden Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungen als unzumutbar – wie bewerten Sie das? Lahl: Die Kostenangaben gehen ja durchaus auseinander.
Während unser Umweltbundesamt von 500 Millionen Euro für den zivilen Bereich spricht, sagt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), es sind mindestens eine Milliarde Euro, die unser Entwurf die Luftverkehrswirtschaft kosten wird. Wie es zu den unterschiedlichen Zahlen kommt, können wir im Augenblick nicht vollständig aufklären, weil die ADV ihre Kostenrechnung nicht offenlegt. Aber selbst wenn eine Milliarde zuträfe, wären das aufs Flugticket umgerechnet nur knapp zwei Euro. Das muss doch finanzierbar sein. Es kann nicht sein, dass wir uns über diese Zahlen so streiten müssen. fairkehr: Welche Erkenntnisse haben Sie aus der Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf gewonnen? Lahl: Wir fühlen uns von zwei Seiten in die Zange genommen. Die eine Seite findet unseren Entwurf nur schwer erträglich und viel zu teuer. Die andere Seite fordert schärfere Werte und möchte insbesondere Regelungen zum aktiven Lärmschutz ergänzt haben. Das kann ich auch aus deren Betroffenheit heraus verstehen. Beim aktiven Lärmschutz, also zum Beispiel bei Nachtflugverboten oder -beschränkungen, muss man Fragen der Gesetzessystematik mit einbeziehen. Fragen zum Nachtflugverbot tangieren den Kern der luftverkehrsrechtlichen Einzelgenehmigungen, die von den zuständigen Landesbehörden ausgesprochen werden. Diese Fragen müssen die zuständigen Behörden und die Landesministerien auskämpfen. fairkehr: Bleibt das Umweltministerium in seinen Forderungen standhaft? Lahl: Ja, wir wollen kein verwässertes Gesetz. Die fortschrittlichen Standards der Rechtsprechung und Genehmigungsentscheidungen dürfen nicht unterschritten werden. In welchem Umfang wir aber über den heutigen Standard hinausgehen können, ist im Augenblick offen. Interview: Valeska Zepp Mehr Fragen und Antworten zum Fluglärmgesetz finden Sie im Newsletter Flugverkehr und Umwelt unter www.vcd.org/Flugverkehr
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