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Der Weg ist das Ziel. Leider nicht immer. Vor allem dann nicht,
wenn er, der Weg, weit und dunkel ist. Wie für viele Radler
der Weg zum Licht. Hand aufs Herz: Sind Sie nicht auch erst neulich
lichtlos durch die Nacht geradelt? Weil das Birnchen kaputt war.
Oder weil es geregnet hat und der Dynamo durchgerutscht ist? Oder
weil Sie gar kein Licht am Rad haben? Jeder dritte Radfahrer,
schätzen Experten, ist nachts ohne Licht unterwegs. Wer wollte
dem widersprechen, gerade jetzt, da die Tage kurz und die Radler
gefährlich sind für sich selbst und für
andere. Nichts ist häufiger defekt an einem Fahrrad als die
Beleuchtung. Und anders als ein Plattfuß zwingt das kaputte
Licht nicht zum Reparieren.
Beginnen wir mit einem Selbstversuch. Eigentlich hat unser Fahrrad,
vor sieben Jahren für gut 2000 Mark gekauft, alles Nötige:
Seitendynamo, Rücklicht, Scheinwerfer und die nötigen
Kabel. Trotzdem radelt seit Wochen unser schlechtes Gewissen mit
durch die nächtliche Stadt, weil der Scheinwerfer alle paar
Meter aussetzt und erst nach dem nächsten Schlagloch für
ein paar Sekunden scheinen will. Was haben wir nicht schon alles
probiert: zweiadrige Kabel verlegt, um den Rahmen als Risiko für
den Stromfluss auszuschalten, einen neuen Scheinwerfer mit Standlicht
gekauft und und und. Irgendwann ist der Wackelkontakt weg, doch
jetzt funzelt die Leuchte nur noch. Es reicht! Wir beschließen,
wenn es sein muss, eine komplett neue Lichtanlage zu kaufen, koste
es, was es wolle.
Aber welche? In der hellen Herbstsonne tingeln wir durch das
schöne München. Am Ende des Tages sind es sieben Fahrradhändler,
denen wir unser Problem geschildert haben, und mindestens sieben
Empfehlungen, die wir von den Profis bekommen haben. Batterieleuchten
empfiehlt der eine, immer ein Ersatzbirnchen dabei zu haben der
andere. Speichendynamo schlägt der Dritte vor, Standlicht
der nächste. Numero fünf empfiehlt einen neuen Seitendynamo
für 40 bis 50 Mark, Numero sechs einen für 16,95 plus
Rücklicht für 6,95. Und der Siebte schwört auf
Nabendynamos für runde 300 Mark.
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Speichendynamos (li.) sind wesentlich weniger
störanfällig als herkömmliche Seitendynamos
(re.).
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Es gibt nichts Perfektes
Welcher Weg führt tatsächlich zum Licht und welcher
nur in eine finstere Sackgasse? Wie hat einer, Numero drei oder
vier war es, gesagt und uns ausgelacht: Es gibt nichts Perfektes.
Das hatten wir geahnt, das macht aber auch stutzig: Da baut sich
der Mensch mittlerweile Raumstationen im Weltall, macht Touristen
alltauglich aber untauglich scheinen all die Fahrradlichter
zu sein. Das mag nicht einleuchten.
Andreas Walz verkauft Feine Fahrräder in seinem
Laden und nickt. Ja, sagt er, die Firmen tun zu wenig für
eine optimale Beleuchtung. Das liege, erklärt er, an
der mangelnden Nachfrage. Die Nachfrage? Zu gering? Na klar, der
Durchschnittsradler fahre doch nur bei Tag und Sonnenschein, vermisse
also selbst wenn offiziell auch bei Tag vorgeschrieben
das Licht nicht. Die Folge: Keine Massenproduktion hochwertiger
Anlagen, das wirklich Gute sei sehr teuer, und das wiederum kaufe
kaum jemand. Wer, fragt Walz, sei denn bereit, 300 Mark für
einen Nabendynamo der Firma Schmidt, den Rolls Royce unter
den Dynamos, auszugeben?
Und dann gibt es ja noch die Gesetze und Verordnungen, die viel
vorschreiben, aber wenig helfen. Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) heißt das Schriftstück, in dem genau geregelt
ist, was ans Fahrrad darf, und damit das sagt nicht nur
Walz Innovation hemme. Bernd Sluka, Fahrradexperte des
VCD, bringt es auf den Punkt: Es wird zwar genau vorgeschrieben,
was an Strom rein muss in die Lichter und Leuchten. Aber nicht,
was an Licht raus kommen muss.
Das äußert sich dann zum Beispiel im Nicht-Zulassen
von Batterieleuchten für Normalräder. Dabei sind genau
diese am einfachsten zu montieren, ohne jeden Kraftaufwand zu
betreiben und am wenigsten störanfällig: Kein rutschender
oder ratternder Dynamo, keine Kabel und keine Kontakte. Helles
Licht auf Knopfdruck, wie bei einer Taschenlampe. Warum, fragen
wir im Bundesverkehrsministerium nach, warum sind sie dann nicht
erlaubt? Man könne, heißt es dort, so eine Lampe ja
auch mal zu Hause vergessen, schließlich ist sie abnehmbar.
Oder der Saft könnte auf der Strecke ausgehen. Also darf
nur batteriebeleuchtet radeln, wer auch eine funktionierende Dynamoanlage
montiert hat. Wenn nicht, kann ein Batterielichtradler wie ein
normaler Schwarzradler mit 20 Mark Bußgeld zur
Kasse gebeten werden.
Hauptsache, es brennt
Ach, sagt der Fahrradhändler Numero vier, der
gerade eine Batterieleuchte wärmstens empfohlen hat, das
ist der Polizei doch egal. Die sei froh, wenn überhaupt
was brenne. Sogar im Polizeipräsidium habe er nachgefragt,
ob er als Händler vielleicht Schwierigkeiten kriege, wenn
er Batterieleuchten empfehle und verkaufe. Machen Sie sich da
mal keine Sorgen, habe der Polizist gesagt.
Wenig Sorgen machen sich offenbar auch die Hersteller dieser
Leuchten. Als alleinige Beleuchtung nur zulässig bei
Rennrädern bis 11 Kilogramm bzw. Geländewettkampfrädern
bis 13 Kilogramm, schreibt etwa die Firma Busch und Müller,
eine der größten deutschen Fahrradlichthersteller,
im Kleingedruckten ihres Prospektes. Es folgt eine Fußnote:
Aktuelle Gesetzeslage beachten! Na ja, räumt
Norbert Roth von Busch und Müller auf Nachfrage ein, genau
genommen seien die Batterieleuchten auch bei Mountainbikes bis
13 Kilo nicht erlaubt, aber eine neue StVZO komme bestimmt, in
ein paar Jahren wohl, und dann werde das bestimmt erlaubt.
Prinzip Hoffnung
Was dann besser wird, muss sich zeigen. Neue Vorschriften werden
aber kaum die Tücken auch der derzeit offenbar besten und
sichersten Lichtanlagen lösen: Eine Batterieleuchte ist immer
auf volle Batterien oder Akkus angewiesen. Letztere werden ohne
lange Vorwarnung plötzlich leer, die Leistung von Batterien
lässt bei Kälte stark nach. Und über die Investition
in einen Nabendynamo ärgert man sich spätestens dann,
wenn er tatsächlich einmal defekt ist und man tagelang
ohne Vorderrad dasteht.
Hoffen lässt da allenfalls ein Blick über den Atlantik.
Ingenieure der University of Florida haben ein Fahrrad entwickelt,
dessen Rahmen und Räder im Dunkeln selbstständig leuchten.
Elektroluminiszierende Elemente, wie sie auch in Armbanduhren
sind, lassen das Fahrrad angeblich schon in 180 Meter Entfernung
erkennen. Dumm nur, dass auch dafür eine Batterie nötig
ist, die Anlage 1500 Dollar kostet und es eine deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung
gibt.
Der Weg zum Licht bleibt für Radler also dunkel und verschlungen.
Bernd Kastner
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