Ersatz fürs teure Fahrrad
Wer als Radfahrer von einem Auto angefahren wird, hat Glück, wenn nur das Rad Schaden
nimmt. VSF-Läden helfen, angemessenen Ersatz für teure Räder zu bekommen.
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Da liegt es, das gute Stück: der Rahmen verkantet, die Felgen verbogen. Wenn ein Rad mit einem Auto kollidiert,
entsteht dem Radfahrer meist erheblicher Schaden. Wichtig ist, dass er bereits am Unfallort kühlen Kopf bewahrt.
Hat der Autofahrer den Unfall verursacht, braucht der Radfahrer Unfallzeugen oder ein schriftliches
Schuldanerkenntnis des Autofahrers, um seine Entschädigungsansprüche durchsetzen zu können. Außerdem
braucht er die Unterstützung eines sachkundigen Fahrradladens. Der Verbund der selbstverwalteten Fahrradläden
(VSF) beispielsweise, der bundesweit mit 170 Läden vertreten ist, hilft dabei, den Schaden am Rad zu erfassen,
Rahmen und seitlichen Verzug zu vermessen und den Gesamtschaden zu beschreiben. Außerdem machen die
VSF-Mitarbeiter einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Der kostet in der Regel etwa 50 Mark und wird bei
der Reparatur angerechnet. Wird nicht repariert, trägt der Unfallverursacher die Kosten für den Voranschlag.
Weigert sich der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung, den Schaden zu zahlen, muss ein
vereidigter Fahrradsachverständiger eingeschaltet werden. Davon gibt es bisher nur ein knappes Dutzend in
Deutschland. Die Adressen hat jeder VSF-Laden.
Das Gutachten eines Sachverständigen kann mehrere hundert Mark kosten. Es muss also ein begründeter
Verdacht wesentlicher Schäden vorliegen. Außerdem sollte die Versicherung des Unfallverursachers vorher die
Übernahme der Gutachterkosten bestätigen.
Falls es keinen Gutachter in der Nähe gibt, helfen die VSF-Läden mit Rat und Verpackungsmaterial, das Rad zum
Gutachter zu schicken.
Die Versicherung wird sich bei der Entschädigungssumme meist an die Angaben des Gutachters halten.
Allerdings werden die Raparaturkosten maximal bis zur Höhe des Zeitwertes - nicht des Neuwertes - des
Fahrrades erstattet. Der Zeitwert fällt bereits im ersten Jahr drastisch. Das wirkt sich besonders dann spürbar
aus, wenn das Rad fast neu war. Nach zehn Jahren beträgt der Restwert eines Rades - je nach Pflege - noch
15-20 Prozent des Neuwertes.
Dipl.-Ing. Ulrich Lippmann, vereidigter Gutachter für Fahrradschäden, und
Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt
Gutachteradressen gibt es unter Tel.: (07141) 386026
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