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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 4/2014

Helmpflicht-Urteil

Foto: Marcus GlogerWeiterhin möglich: Radfahren ohne Helm. Eine Helmpflicht durch die Hintertür ist dank BGH-Urteil vom Tisch.

Radfahrerin ohne Helm trägt keine Mitschuld am Unfall. Der VCD begrüßt das BGH-Urteil.

Wer ohne Helm Rad fährt, trägt bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall keine Mitschuld. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Eine Radfahrerin wurde 2011 von einer türöffnenden Autofahrerin vom Rad geholt. Dabei erlitt sie schwere Kopfverletzungen und verlangte von der Versicherung der Autofahrerin Schadensersatz. Weil sie keinen Helm trug, lastete ihr das zuständige Oberlandesgericht Schleswig eine 20-prozentige Mitschuld an. Es drohte eine Helmpflicht durch die Hintertür. Jetzt hat der BGH dieses Urteil aufgehoben. Diese Entscheidung begrüßt der VCD und fordert statt Debatten über Helmpflicht Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit.

„Tatsache ist, dass durch einen Helm kein Fahrradunfall vermieden werden kann. Wer Radfahren sicherer machen will, muss die Unfallursachen angehen“, sagt Anja Hänel, VCD-Referentin für Verkehrs­­sicherheit. Im innerstädtischen Bereich sind vor allem falsches Abbiegen und hohe Geschwindigkeiten von Autos und Lkw für Radfahrer gefährlich. Dagegen helfe nur die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit im Stadtverkehr.

Gegen eine Helmpflicht sprechen auch Zahlen aus Australien. Hier fahren die Menschen seit Einführung der Helmpflicht bis zu 40 Prozent weniger Rad. Das vermindert die Sicherheit für die verbleibenden Radfahrer erheblich, weil ihre Sichtbarkeit im Verkehr schwindet. Radfahren fördert nachweislich die Gesundheit. In Deutschland sterben schon jetzt jedes Jahr 500000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, vor allem, weil sie sich zu wenig bewegen. 406 Menschen kamen 2012 bei Radunfällen ums Leben.

fairkehr 5/2023