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Magazin 5/2009

Neue Regeln für Radfahrerinnen und Radfahrer

Die jüngste StVO soll Radlern das Leben erleichtern.

Foto: www.istockphoto.com

Die neue Straßenverkehrsordnung bringt auch Radfahrern viel Gutes.

Seit September können Gemeinden leichter Radstreifen auf Straßen anlegen. Das ist eine Regel in der neuen Straßenverkehrs­ordnung, die vor allem Rad­fahrern das Leben auf Deutschlands Straßen erleichtern soll.

Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Die neue StVO sieht vor, dass Kommunen nicht mehr bevorzugt Radwege anlegen müssen. Der 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist dem Radweg künftig gleichgestellt. Auch können Gemeinden Einbahnstraßen leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen. Aufkleber auf Sackgassenschildern werden Radfahrern, Fußgängern oder Inlineskatern anzeigen, ob es am Ende der Straße ein Durchkommen für sie gibt. Autos dürfen in Fahrradstraßen nur noch höchstens 30 Stundenkilometer fahren und nicht mehr auf Radfahrstreifen an der Straße parken.

Der VCD begrüßt die neuen Regeln. „Sie stärken den Radverkehr und machen ihn sicherer“, sagte Bundesvorsitzender Michael Gehrmann. „Das Vorurteil, der Radweg sei immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt.“ Auf Radwegen seien Radfahrer oft schlecht zu sehen, das sei zum Beispiel an Kreuzungen sehr gefährlich.

fairkehr 6/2011



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