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Magazin 4/2009

Neue Fahrgastrechte, neue Schlichtungsstelle

Der VCD kritisiert das Ende der Schlichtungsstelle Mobilität.

Foto: DB AG/Bart lomiej Banaszak

Seit dem 29. Juli bekommen Bahnreisende bei Verspätung Geld ­zurück. Dafür müssen sie allerdings ein ­Beschwerdeformular mit 48 Fragen ausfüllen.

Trotz der seit Ende Juli geltenden Fahrgastrechte ist nach Ansicht des VCD nicht sicher, dass Bahn- und Flugreisende zu ihrem Recht kommen. Durch die Neugründung einer Schlichtungsstelle drohe ein Vakuum in der Bearbeitung von Kundenbeschwerden.

Im Rahmen des Fahrgastrechtegesetzes wird Anfang Dezember dieses Jahres eine neue Anlaufstelle die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD ablösen – ohne Übergabe und ohne die gesammelten Erfahrungen und Kontakte weiterzunutzen. Die neue Stelle wird bisher nur von Bahnunternehmen getragen. Sie kann deshalb in ihrer derzeitigen Form keine Anfragen von Fluggästen entgegennehmen, was bei der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle Mobilität fünf Jahre lang möglich war. Bis heute hat die Schlichtungsstelle beim VCD mehr als 13000 Anfragen bearbeitet, den Großteil von Flugreisenden.

Das von den Bahnunternehmen erstellte Fahrgastrechteformular bei Zugverspätungen kritisiert der VCD als zu kompliziert. Erhältlich ist der DIN A3 große Bogen mit 48 Fragen beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points. Der VCD weist darauf hin, dass Fahrgäste ihren Antrag auf Erstattung auch formlos stellen können.

Als positiv bezeichnet es VCD-Bahnreferentin Heidi Tischmann, dass sich die Bahnunternehmen überhaupt auf eine gemeinsame Servicestelle Fahrgastrechte und ein einheitliches Fahrgastrechteformular geeinigt hätten.

fairkehr 6/2011



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